Korruptionsprävention                                   

 

Referat von  Wolfgang Sielaff1             

 „Korruption ist das Gegenteil von Wettbewerb.  Sie verzögert wirtschaftlich notwendige Marktanpassungen, sie erschwert wirtschaftliche Umstrukturierungen.  Damit kann sie zu einer Gefahr für Menschen und natürlich für Arbeitsplätze werden... Letztendlich hängt alles davon ab, ob Privatunternehmen ihre öffentliche und soziale Verantwortung übernehmen.  Ist das nicht der Fall, ist Korruption nicht zu überwinden.“

 

"Korruption im Staat führt ohne Umwege zur Korruption des Staates."  Ich möchte diesem Zitat von Paul Noack hinzufügen: Korruption in der Wirtschaft beschleunigt diesen Prozess. Heute steht fest, dass Korruption auch in unserer Gesellschaft weit verbreitet ist - auf jeden Fall stärker als wir vermuten oder wahrhaben wollen.  Es gibt ein erhebliches Dunkelfeld. Korruption zu bekämpfen, insbesondere auch ihr vorzubeugen, heißt zuallererst sie zu erkennen!

 

Nun kennen wir alle sicherlich manche Spielarten der Korruption oder des korrumpierenden Verhaltens - mindestens können wir sie uns vorstellen.  Andererseits sind ihre Phänomene oft sehr subtil und schwer zu beschreiben, geschweige denn zu definieren.   Lassen Sie mich das Definitionsproblem an einem Bild verdeutlichen:

Gefragt, was Pornografie sei, hat ein US Bundesrichter einmal geantwortet: "Ich weiß es nicht zu definieren, aber ich erkenne es, wenn ich es sehe."

Ähnliches kann man angesichts der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen auch über die Korruption sagen.


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Indikatoren

 

Hilfreich zu ihrer Erkennung können Indikatoren sein, die auf korrumpierendes Verhalten hinweisen.  Im Zusammenhang mit früheren Ermittlungen aus dem behördlichen Beschaffungswesen sind beispielsweise folgende typische Korruptionssignale geläufig:

• Übersendung von Geburtstags- und Weihnachtspräsenten an Mitarbeiter des Beschaffungswesens - teilweise direkt an die Privatanschrift,

• Besuch von Fachmessen einschließlich Bewirtung und Betreuung auf Kosten von Lieferantenfirmen,

  • Finanzierung von Dienstreisen durch den jeweiligen Lieferanten; Geschäftsbesprechungen bei Firmen außerhalb des allgemeinen Rahmens, z.B. auf einer Wochenendsegeltour auf Firmenkosten,

• Kurzurlaub, Theaterbesuch auf Firmenkosten, ggf. mit Ehefrau oder Familie,

• Urlaub in firmeneigenen Unterkünften,

• Sachzuwendungen durch Firmen für den Privatgebrauch, z.B. Porzellan,

Fernsehgerät, Videorekorder, PC, Videokamera,

• Finanzierung von Betriebsfeiern oder Ausrichtung von Betriebsausflügen (einschl.  Teilnahme von Firmenvertretern),

• Beratertätigkeiten von Ehepartnern zu Firmen, die gleichzeitig Lieferanten sind.

 

Ich vermute, dass mancher von ihnen denkt, dass das doch normale Usancen im Geschäftsverkehr seien.

 

Wir unterscheiden personen- und verfahrensspezifische Korruptionsindikatoren:

 

Personenspezifische lndikatoren

 

Auffallende Vertraulichkeit im Umgang mit Kunden/Antragstellern - auffällig aufwendiger Lebenswandel, der auch nicht plausibel erklärbar ist.

Sog. "risikoreiche Lebensweisen" z.B. Spielsucht, Alkoholabhängigkeit

Steuern von Zuständigkeiten auf die eigene Person, persönliche Übernahme von Klienten/Kunden.

Absichtliches Unterlassen von Sicherheitsvorschriften, z.B. Verzicht auf Vier-Augen-Prinzip.

Überzogenes Argumentieren für einen bestimmten, nicht unumstrittenen Auftrag.

Abschotturig gegenüber anderen Mitarbeitern, ständige Präsenz, Verzicht auf Urlaub.

Das nachdrückliche Bestehen auf einen bestimmten Sachbearbeiter durch den Kunden.

 

Verfahrensspezifische Indikatoren

 

-  Entscheidungen ohne vorherige Prüfung

- Entscheidungen gegen die Rechtslage

- unvollständige oder fehlerhafte Akten

-  Verzicht auf Kontrollen

-  Vertragsabschlüsse mit unüblich langen Bindungen

-  unerklärliche Verfahrensbeschleunigungen

-  Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen

 

Ich betone, dass die Indikatoren für sich alleine noch kein Beweis für eine korruptive Verbindung sind.  Erst wenn sie sich häufen oder in bestimmten Konstellationen auftreten, wird aus den einzelnen Indizien häufig eine Indizienkette und schließlich auch ein Beweis.


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Korruptionsprävention

Besonders wichtig ist die Enttabuisierung der Korruption.  Nur eine sensible, problemorientierte, ggf. auch schmerzhafte Auseinandersetzung mit der Thematik, führt zu den notwendigen Einsichten und Konsequenzen.  Dialogbereitschaft, Offenheit und Wahrhaftigkeit sind gefordert; auch nach außen.

 

Nur über eine selbstkritische Reflexion entwickelt sich Problembewusstsein und Sensibilität.

 

Ein stabiles Werlebewusstsein ist für mich wichtigste Abwehrposition gegen korrumpierende Einflüsse.  Wir haben längst ein Ethikdefizit.  Positive Werte müssen wieder stärker betont und in den Vordergrund gebracht werden.

Die Organisation, das Unternehmen muss stärker auf den Schutz vor korrumpierenden Einflüssen bedacht sein - insbesondere in sicherheitsrelevanten bzw. für Konkurrenten interessanten Bereichen.  Häufig fehlt ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein, erstrecht eine Gefahrenanalyse.

 

Stichwortartig noch einige weitere Antikorruptionsmaßnahmen:

 

• Transparente nachvollziehbare Geschäftsabläufe

• Eine funktionierende Innenrevision

• Personalrotation, insbesondere in anfälligen Bereichen

• Funktionstrennungen dort, wo Kontrollen erschwert werden

• Vier-Augen-Prinzip

• Klare Kompetenzabgrenzungen

• Benennung eines Korruptionsbeauftragten

• Behandlung des Themas Korruption in Besprechungen

• Intensivierung interner Kontrollmechanismen

 

Korruptionsprävention ist eine besondere Führungsaufgabe!

 

 Lassen sich mich abschließend noch Folgendes anmerken:

Eine qualifizierte Korruptionsprävention gründet sich zuallererst auf einen ethisch begründeten Wertekonsens.

 

Das bisher in westlichen Demokratien bei der Korruptionsbekämpfung vorrangig verfolgte Ziel, das Ansehen des Staates zu schätzen (wobei die Strafbarkeit des Staatsbediensteten im Vordergrund steht), ist nur begrenzt erfolgreich, weil das Ziel, das Ansehen der Wirtschaft zu schützen, bisher weitestgehend ausgeklammert blieb.  Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat 1995 einen "freiwilligen Verhaltenskodex" zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt. Das ist ein wichtiger Schritt.  Gleichwohl betrachte ich ihn mit Skepsis, zumal auch die internationale Konjunktur freiwilliger Verhaltenskodizes der 70er und 80er Jahre keine hervorhebenswerten Veränderungen erbracht haben.  Letztendlich hängt alles davon ab, ob Privatunternehmen ihre öffentliche und soziale Verantwortung übernehmen.  Ist das nicht der Fall, ist Korruption nicht zu überwinden.

 

Der moderne bürgerliche Staat ist entstanden als die ökonomischen und technischen Verhältnisse noch einfach waren.  Heute sind sie hochkomplex und gerade im Hinblick auf die Wirtschaft staatlich nur noch begrenzt beeinflussbar oder regulierbar.  Die Konsequenz daraus sollte die stärkere Selbstorganisation der Wirtschaft im Bereich der Korruptionsbekämpfung sein.  Insofern haben die Wirtschaftsfunktionäre, die für freiwillige Maßnahmen eintreten, im Prinzip recht.  Aber nur im Prinzip, denn Selbstorganisation muss bedeuten, dass sich das defensive Verhalten der gewerblichen Wirtschaft bei der Korruptionsbekämpfung reduziert.  Organisationen wie European Business Ethics Network (EBEN) haben sich dieses Ziel gesetzt und erreichen bereits beachtliche Ergebnisse.

 

Selbstorganisation bedeutet hier die Verpflichtung, korruptionsfördernde Bedingungen innerhalb der Betriebe und der wirtschaftlichen Beziehungen zu minimieren, beispielsweise durch die Optimierung von Kontrollmechanismen, aber auch im Zusammenhang mit der Vermittlung unternehmensethischer Grundwerte.

Soweit auf internationaler Ebene ernsthafte Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt worden sind, spielt die transparente Buchhaltung und Rechnungslegung von Unternehmen eine zentrale Rolle.  Das bisher einzige Gesetz in den Industrienationen zur Bekämpfung der Korruption im Ausland - nämlich der amerikanische Foreign Corrupt Practices Act enthält strenge Vorschriften dazu.  Wenn sie verletzt werden - beispielsweise durch schwarze Kassen - ist dies ein Bestrafungsgrund und führt in der Regel zum weiteren Wettbewerbsausschluss.  Im Bereich der EU gibt es verglichen dazu noch erhebliche Optimierungsmöglichkeiten.

Korruption ist das Gegenteil von Wettbewerb.  Sie verzögert wirtschaftlich notwendige Marktanpassungen, sie erschwert wirtschaftliche Umstrukturierungen.  Damit kann sie zu einer Gefahr für Menschen und natürlich für Arbeitsplätze werden.  Mittelfristig vernichtet Korruption Arbeitsplätze.  Deshalb ist Anti-Korruptionspolitik nicht nur Justiz- sondern auch Wirtschaftspolitik.

  Die Bundesregierung will übrigens die Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen von der Steuer weiter erschweren und ein bundesweites Zentralregister von ertappten korrupten Unternehmen anlegen.  Darin sollen alle Unternehmen, die Schmiergeld gezahlt haben, für einen bestimmten Zeitraum erfasst und für öffentliche Aufträge gesperrt werden.

 

» Das seit 3 Jahren in der bayerischen Bauindustrie umgesetzte Ethik Managementsystem bietet ein gutes Beispiel für Korruptionsprävention.  Dort werden von den Firmen bestimmte Verhaltensstandards, z.B. Gesetzestreue und Ablehnung illegaler Geschäftspraktiken, verlangt.  Auswirkungen von Fehlverhalten werden umfassend erörtert.  Das geschieht in intensiven Schulungen, die auch das Werteprogramm der jeweiligen Firma vermitteln.  Die vom Unternehmen akzeptierten und besonders die nicht akzeptierten Spielregeln werden dabei in den Vordergrund gebracht.  Besonders wichtig ist hier aber, dass das gesamte Programm zur Chefsache erklärt wird damit das Vorbild klar ist.

 

40 Baufirmen mit etwa einem Drittel des Umsatzes und Personals in der bayerischen Bauindustrie haben sich dem Ethik-Managementsystem schon angeschlossen und damit auch ein deutliches Signal für ein Verständnis der Korruptionsbekämpfung auch als Aufgabe der gewerblichen Wirtschaft gegeben.  In den USA sind diese "Codes of Ethics" oder Codes of Conducts" aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. 90 % der Unternehmen haben sie unterschrieben und 40 % sogar einen eigenen Ethik-Manager eingestellt.

 

Der internationale Verband der Beratenden Ingenieure (international Federation of Consulting Engineers - FIDIC) hat ebenfalls eine Initiative ergriffen.  Er hat in die Verträge seines Verbandes eine Klausel eingefügt, wo nach jeder Vertrag ungültig ist, wenn Korruption - in welcher Form auch immer - mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang steht.

 

Schlussfeststellung

 

Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere Großunternehmen - sollten sich besonders über die völlig neue Rolle klar werden, die sie mit zunehmender Globalisierung spielen.  In einer immer mehr zusammenwachsenden Weltgesellschaft haben Firmen auch eine immer größere Sozialisations- und Vorbildfunktion.  Ihnen kommt verstärkt die Aufgabe zu, Werte zu vermitteln.  Das geht im Übrigen weit über die Korruptionsbekämpfung hinaus. 

Das Steuerungspotential wandert mehr und mehr von der Politik zur Wirtschaft.  Diese sollte sich darüber im klaren sein, dass sie mehr und mehr in den Mittelpunkt rückt und damit auch in hohem Maße die Standards ethischen und sozialen Verhaltens bestimmt.


1) Der Autor, Wolfgang Sielaff, stand bis Juni 2002 in der Funktion des Polizeivizepräsidenten in den Diensten der Polizei Hamburg (siehe Journal Nr. 1 vom  27. Juni 2002, "Ein Gentleman geht von Bord").  Er gehört dem ehrenamtlichen Beirat von PRO HONORE seit Frühjahr 1999 an und ist seit 2003 auch beim WEISSEN RING engagiert.


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